| Wichtige Informationen des BSSB |
Wegen der Änderungen im neuen Waffengesetz informiert die Landessportleitung des BSSB über geänderte oder neue Verhaltensregeln der Sportschützen, um die Sicherheit und Ordnung auf den Schießständen zu gewährleisten.
Weitere Hinweise sind auf der Seite des BSSB unter: http://www.bssb.de/news.php abrufbar.
Transport Luftdruckwaffen:
Luftdruckwaffen, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschoße kalte Gase verwendet werden müssen in einem absperrbaren Behältnis transportiert werden. Alle heute üblichen Koffer sind absperrbar. Bei Taschen erfüllt ein kleines Vorhängeschloss ebenfalls die Anforderung.
Wichtig! Niemals Diabolos (Luftgewehrkugeln) im gleichen Fach wie die Waffen transportieren. Die Diabolos gehören in die Schießtasche oder in ein eigenes Behältnis. Fächer, die an der Aussenseite der Tasche angesetzt sind gelten als eigenes Behältnis. Es geht aber auch, wenn die Kugelschachtel zum Transport in der Jackentasche der Schießjacke gesteckt wird.
Sicherheitssysteme für Luftdruckwaffen:
Im Sportjahr 2004 werden auch Sicherheitsmaßnahmen für Luftdruckwaffen angewendet. Ausgenommen sind momentan noch Seitenspannerwaffen. Als Sicherheitsmaßnahmen gelten:
- Schlitzscheibe
- Sicherheitsfahne
- Sicherheitsfaden
Sie sind im Fachhandel erhältlich und sind immer dann notwendig, wenn sich die Luftdruckwaffe ausserhalb eines geschlossenen Transportbehälters befindet. Zum Transport im Transportbehälter kann die Sicherung entnommen werden, um den Verschluss zu schließen.